Vapen im Büro – erlaubt, geduldet oder verboten?

Vapen im Büro – erlaubt, geduldet oder verboten
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Max Kramer, B.Sc.

Cannabinoid-Analyst und Fachautor

Inhaltsverzeichnis

Für viele gehört das Thema Vapen am Arbeitsplatz inzwischen zum Alltag. Gleichzeitig sorgt es immer wieder für Unsicherheit: Darf man im Büro überhaupt dampfen – oder nicht? Ein spezielles Gesetz, das das Vapen im Arbeitsumfeld eindeutig regelt, existiert bislang nicht. Das Nichtraucherschutzgesetz bezieht sich ausschließlich auf klassische Tabakprodukte. E-Zigaretten und Vaporizer fallen rechtlich nicht automatisch darunter.

Genau daraus ergibt sich die entscheidende Konsequenz: Unternehmen legen selbst fest, wie sie mit dem Dampfen umgehen. Grundlage ist das Hausrecht des Arbeitgebers. Je nach Betrieb kann Vapen erlaubt, eingeschränkt oder vollständig untersagt sein. Besonders in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Schulen oder Krankenhäusern gelten fast immer strikte Verbote. Auch Firmen mit Kundenverkehr oder sensiblen Produktionsprozessen setzen meist klare Grenzen.

Wie Unternehmen das Vapen meist regeln

Orientierung an bestehenden Raucherregelungen

In der Praxis orientieren sich viele Arbeitgeber an ihren bestehenden Rauchrichtlinien. Dampfen in Innenräumen ist dabei selten erlaubt – egal ob im Einzelbüro, im Meetingraum oder im Großraumbüro. Stattdessen verweisen Unternehmen auf ausgewiesene Raucherbereiche im Außenbereich.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Pausenregelung. In den meisten Betrieben gilt Vapen als Pausenaktivität. Wer dampfen möchte, tut das während der regulären Pausen und an den dafür vorgesehenen Orten. Zusätzliche, spontane Vape-Pausen werden häufig nicht akzeptiert und führen schnell zu Spannungen im Team.

Pausen, Fairness und klare Regeln

Pausen sollen für alle Mitarbeitenden fair bleiben – unabhängig davon, ob jemand raucht, vapet oder weder noch. Klare Vorgaben helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Viele Probleme entstehen weniger durch das Dampfen selbst, sondern durch fehlende oder unklare Regelungen.

Wenn Vapen im Büro erlaubt ist

Ist das Vapen im eigenen Büro tatsächlich gestattet, gehört man eher zur Ausnahme. Die meisten Unternehmen zeigen sich beim Thema E-Zigaretten und Vaporizer zurückhaltend. Umso wichtiger ist ein rücksichtsvoller Umgang, wenn Dampfen erlaubt ist.

Auch ohne Rauchentwicklung bleibt der Dampf wahrnehmbar – und kann schnell Diskussionen auslösen. Deshalb lohnt es sich, bewusst auf Aromen, Gerätewahl und Verhalten zu achten. Wer hier sensibel vorgeht, trägt aktiv dazu bei, dass das Thema nicht zum Konfliktpunkt wird.

Aromen und Rücksichtnahme am Arbeitsplatz

Auch wenn beim Vapen kein Rauch entsteht, sind Aromen deutlich wahrnehmbar. Gerade in Großraumbüros können intensive Düfte störend wirken. Süße oder schwere Aromen bleiben oft lange in der Luft und werden von Kolleg:innen sehr unterschiedlich empfunden.

Zurückhaltende Geschmacksrichtungen sind im Büro klar im Vorteil. Dezente Noten fallen weniger auf und reduzieren das Risiko, andere zu stören. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, setzt auf schwach aromatisierte oder unaromatisierte Liquids.

GO: Dezente Aromen für den Büroalltag

  • Menthol & leichte Minze: frisch, sauber, kaum aufdringlich
  • Zitrusnoten wie Zitrone oder Grapefruit-Minze: leicht, nicht dominant
  • Klassische Tabakaromen: neutraler Eindruck, wenig Süße
  • Unaromatisierte oder sehr schwache Liquids: maximale Rücksichtnahme

NO-GO: Aromen mit Konfliktpotenzial

  • Dessert-Aromen wie Vanille, Karamell oder Kuchen: süß, intensiv, langanhaltend
  • Kräftige Fruchtaromen wie Mango, Erdbeere oder Melone: in Innenräumen schnell präsent
  • Extrem kühlende Mentholsorten: können als beißend empfunden werden
  • Cola-, Candy- oder Energy-Aromen: künstlich und im Büro oft störend

Gerätewahl: Nicht jedes Vape-Gerät ist bürotauglich

Neben dem Aroma spielt auch das verwendete Gerät eine große Rolle. Leistungsstarke Subohm-Geräte erzeugen dichte Dampfwolken und sind für den Büroalltag ungeeignet. Deutlich besser eignen sich Pod-Systeme oder MTL-Geräte, da sie weniger Dampf produzieren, leiser sind und insgesamt unauffälliger wirken.

Unabhängig davon gilt: In Meetings oder Kundengesprächen bleibt Vapen tabu – selbst dann, wenn es grundsätzlich erlaubt ist. Es wirkt unprofessionell und kann leicht falsch interpretiert werden.

Die größten No-Gos beim Vapen im Büro

Bestimmte Verhaltensweisen sorgen fast immer für Ärger – unabhängig von den offiziellen Regeln.

  • Dampfen im Großraumbüro: offene Arbeitsbereiche sind besonders sensibel
  • Heimliche Züge am Schreibtisch: wirken respektlos und unprofessionell
  • Große Dampfwolken: ziehen Aufmerksamkeit auf sich und stören andere
  • Offen herumliegende Geräte: unpassend, vor allem bei Kundenkontakt
  • Zu häufige Vape-Pausen: fallen negativ auf und sorgen für Unmut

Wer diese Punkte beachtet, zeigt Rücksicht und Professionalität.

Was droht bei Regelverstößen?

Arbeitgeber haben das Recht, klare Vorgaben zu machen und deren Einhaltung einzufordern. Werden definierte Rauch- oder Dampfregeln ignoriert, können Abmahnungen oder weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen. Besonders kritisch wird es, wenn klare Zonen oder Verbote bestehen.

Ein bewusster Umgang schützt nicht nur das Betriebsklima, sondern auch die eigene Position im Unternehmen.

Wie sich das Vapen im Arbeitsalltag entwickeln könnte

Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Zigaretten wächst auch der Bedarf an klaren, fairen Regelungen. Viele Unternehmen arbeiten inzwischen mit Betriebsvereinbarungen, die sowohl Rücksichtnahme als auch praktikable Lösungen ermöglichen. Ziel ist ein moderner Arbeitsalltag, in dem unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Fazit: Rücksicht ist der entscheidende Faktor

Vapen im Büro kann möglich sein – ist aber selten grenzenlos erlaubt. Wer die Regeln des Arbeitgebers respektiert, auf dezente Aromen und passende Geräte setzt und Rücksicht auf Kolleg:innen nimmt, vermeidet Konflikte. So bleibt das Arbeitsumfeld angenehm – für Vaper und Nicht-Vaper gleichermaßen.